Beschluss in enger Absprache mit wichtigen Interessengruppen des Fussballs
Übergangsbestimmungen treten sofort in Kraft
Weitere Gespräche der FIFA zur Entwicklung eines soliden und tragfähigen globalen Regelwerks
Nach konstruktiven Konsultationen der FIFA mit wichtigen Interessengruppen des Fussballs zum Transfersystem sowie zu möglichen Änderungen an Art. 17 des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern (RSTS) hat der Ratsausschuss Übergangsbestimmungen für das RSTS und die Verfahrensordnung für das Fussballgericht erlassen.
Gegenstand sind Regelungen hinsichtlich Schadenersatzes bei Vertragsverletzungen, gesamtschuldnerischer Haftung, Anstiftung zu Vertragsverletzung, internationaler Freigabescheine sowie Verfahren vor dem Fussballgericht, die vor den anstehenden Registrierungsperioden für Klarheit und Stabilität sowie weltweit für einheitliche Regelungen sorgen sollen.
Die FIFA ist der Ansicht, dass sie als anerkannter Weltfussballverband verpflichtet ist, unter den gegebenen Umständen für möglichst viel regulatorische Stabilität und Klarheit zu sorgen.
Die Übergangsbestimmungen treten sofort in Kraft und sind gemäss den detaillierten Erläuterungen auch auf Fälle anwendbar, die vor dem Fussballgericht anhängig sind.
Alle beteiligten Parteien sind sich einig, dass diese Übergangsbestimmungen den laufenden Gesprächen und Diskussionen rund um mögliche langfristige Änderungen am RSTS nicht vorgreifen.
Die FIFA freut sich auf die weitere enge Zusammenarbeit mit den wichtigen Interessengruppen im Rahmen des im Oktober eingeleiteten globalen Dialogs. Ziel ist ein solides, objektives, transparentes, diskriminierungsfreies und verhältnismässiges Regelwerk mit weltweit einheitlichen Regelungen für den Profifussball.